Für die schwarz-gelbe Landesregierung wurde es am 05.05.2009 doppelt ernst - am Verfassungsgerichtshof (VGH) in Münster fand die mündliche Verhandlung über den Kommunalwahltermin am 30. August und über den Wegfall des Stichentscheids bei den Wahlen der Oberbürger- und BürgermeisterInnen sowie LandrätInnen in NRW statt.
Die GRÜNEN NRW wollen die Zusammenlegung von Bundestags- und Kommunalwahl an einem gemeinsamen Termin erreichen um die Verschwendung von Steuermitteln durch die CDU-FDP Landesregierung zu verhindern. Die Entscheidungen über beide Klagen wird am 26. Mai erwartet - über die aktuellen Entwicklungen werden wir hier im Blog und über Twitter http://twitter.com/gruenenrw informieren.

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