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Kommunalwahltermin NRW? - Endgültige Klarheit gibt es Ende Mai.

6. Mai 2009 · Keine Kommentare · Katgeorie: Neuigkeiten

vgh-muenster-05052009Bei der mündlichen Verhandlung am NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster wurden die beiden Klagen (Kommunalwahltermin in NRW und Wegfall der Stichwahlen) ausführlich erörtert und begründet.
Bei der Festlegung des Kommunalwahltermins auf den 30. August argumentierte der rot-grüne Rechtsbeistand Prof. Morlok: Der Innenminister habe gegen das Willkürverbot verstoßen. Kurz nach der Urteilsverkündung am 18. Februar habe er bereits den neuen Termin ausgerufen. SPD-Chefin Kraft ergänzte in diesem Zusammenhang, dass weder die Parteien noch das Parlament mit der Terminfrage befasst worden seien. Für die NRW-Grünen entgegnete die Landesvorsitzende Daniela Schneckenburger dem Innenminister auf das Argument, bei einem gemeinsamen Wahltermin gehe die Kommunalwahl unter: Sie wisse aus ihrer langjährigen kommunalpolitischen Erfahrung, dass die Wählerinnen und Wähler sehr wohl zwischen Bundestags- und Kommunalwahl entscheiden könnten.

Willkürliches Taktieren und damit verbunden Stillosigkeit: Das sind zwei unserer zentralen Argumente gegen Innenminister Wolf (FDP) - dies sieht wohl auch der Anwalt der Landesregierung so:

sein Handeln sei kein Rechtsverstoß, «es ist nur eine Stilfrage»“.

Für beide Verfahren, also Kommunalwahltermin und Wegfall der Stichwahlen hat das Gericht eine Entscheidung für den 26. Mai angekündigt - eine Einschätzung über den Ausgang der Verfahren ist nicht möglich; deshalb wollen wir uns an irgendwelchen Spekulationen nicht beteiligen.

Einige Pressestimmen haben wir hier mal zusammengestellt:

Auch für die Journalisten scheint der Ausgang der Verfahren eher offen zu sein…

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