Bei der mündlichen Verhandlung am NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster wurden die beiden Klagen (Kommunalwahltermin in NRW und Wegfall der Stichwahlen) ausführlich erörtert und begründet.
Bei der Festlegung des Kommunalwahltermins auf den 30. August argumentierte der rot-grüne Rechtsbeistand Prof. Morlok: Der Innenminister habe gegen das Willkürverbot verstoßen. Kurz nach der Urteilsverkündung am 18. Februar habe er bereits den neuen Termin ausgerufen. SPD-Chefin Kraft ergänzte in diesem Zusammenhang, dass weder die Parteien noch das Parlament mit der Terminfrage befasst worden seien. Für die NRW-Grünen entgegnete die Landesvorsitzende Daniela Schneckenburger dem Innenminister auf das Argument, bei einem gemeinsamen Wahltermin gehe die Kommunalwahl unter: Sie wisse aus ihrer langjährigen kommunalpolitischen Erfahrung, dass die Wählerinnen und Wähler sehr wohl zwischen Bundestags- und Kommunalwahl entscheiden könnten.
Willkürliches Taktieren und damit verbunden Stillosigkeit: Das sind zwei unserer zentralen Argumente gegen Innenminister Wolf (FDP) - dies sieht wohl auch der Anwalt der Landesregierung so:
“sein Handeln sei kein Rechtsverstoß, «es ist nur eine Stilfrage»“.
Für beide Verfahren, also Kommunalwahltermin und Wegfall der Stichwahlen hat das Gericht eine Entscheidung für den 26. Mai angekündigt - eine Einschätzung über den Ausgang der Verfahren ist nicht möglich; deshalb wollen wir uns an irgendwelchen Spekulationen nicht beteiligen.
Einige Pressestimmen haben wir hier mal zusammengestellt:
- WDR: “Skeptische Verfassungsrichter“
- WZ: “Verfassung: In drei Wochen Urteil zur NRW-Kommunalwahl“
- AN: “Prozessgerangel um Kommunalwahltermin geht munter weiter“
Auch für die Journalisten scheint der Ausgang der Verfahren eher offen zu sein…

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