Morgen, am 4. März, kommt der Landtag NRW zu einer Sondersitzung zusammen, die von den Landtagsfraktionen der Grünen, der SPD und der Landesregierung beantragt worden ist.
Während die Landesregierung über den ersten Nachtrag zum Landeshaushalt debattieren will (auch wegen zusätzlicher Kosten durch die Kommunalwahl), wollen wir Grüne auch über die Konsequenzen des Urteils zur Kommunalwahl sprechen. Noch ist nämlich unklar, ob die Kommunalwahl am 27. August stattfinden darf.
Die Sondersitzung beginnt um 13 Uhr, wir werden pünktlich vor Ort sein und per Twitter berichten.

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