Wie man in einer Pressemitteilung des Verfassungsgerichthofes lesen kann, wird das Gericht am 5. Mai über die Festlegung des Kommunalwahltermins und die Abschaffung der Stichwahlen entscheiden:
Am 5. Mai 2009, 10.30 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof NRW in den verfassungsgerichtlichen Verfahren betreffend die Festlegung des Kommunalwahltermins auf den 30. August 2009 (VerfGH 3/09) sowie die Abschaffung der Stichwahl der Bürgermeister und Landräte (VerfGH 2/09). Eine Entscheidung soll in beiden Verfahren voraussichtlich noch im Mai verkündet werden. Ein genauer Termin sowie weitere Einzelheiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

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