42 Millionen können mehr!

Verändern statt Verschleudern. CDU & FDP verpulvern unser Geld!

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Wer behauptet denn, dass würde 42 Millionen Euro kosten?

3. März 2009 · 4 Kommentare · Katgeorie: Fragen und Antworten

Der hohe Grad der öffentlichen Entrüstung wird primär durch diese hohe Summe verursacht. Nichts wäre also unglaubwürdiger, als eine falsche Zahl zu lancieren. In den Raum geworfen hat die 42 Millionen Euro die Landesregierung selbst - in Form der CDU. Als das Gerichtsurteil noch nicht feststand, hat sie nämlich behauptet, die Zusammenlegung würde 42 Millionen Euro sparen. Das berichtet unter anderen auch die Rheinische Post.

Jetzt, nach der Niederlage vor Gericht, will die Landesregierung von ihren eigenen Aussagen nichts mehr wissen. “Viel zu hoch” skandiert sie, dabei hat sie doch selbst die Summe ins Spiel gebracht und beweist einmal wer, wie unglaubwürdig sie ist und mit welch billigen Tricks sie versucht, die Öffentlichkeit zu manipulieren.

Die Zeche müssen sowieso die Kommunen bezahlen - von unseren Steuergeldern. Der Bonner Stadtdirektor Volker Kregel rechnet alleine mit 530.000 Euro Kosten für die Stadt Bonn. Die 42 Millionen erscheinen also gar nicht unrealistisch. Im Gegenteil: Der Bund der Steuerzahler rechnet vor, dass eine weitere Wahl pro Wähler 3,43 Euro kostet - das macht insgesamt sogar 48 Millionen Euro.

Genau wissen werden wir es erst nach dem 30.08. - oder wann auch immer die Kommunalwahl stattfinden wird.

Update

Im gestern Abend auf DerWesten erschienen Artikel “Der Wahltermin bleibt - und Wolf auch” beschäftigt man sich nochmals mit der Herkunft der 42 Millionen Euro:

Auch CDU-Fraktionsgeschäftsführer Peter Biesenbach sprach von „Phantasiezahlen”. Er selbst aber hatte in der „Welt” einen Solo-Wahltermin abgelehnt, weil das – so Biesenbach wörtlich – „zusätzlich 42 Millionen Euro kosten würde”.

Als Quelle wird hier also die “Welt” genannt. Bei der Suche im Online-Archiv stößt man auf den Artikel “Wird die Kommunalwahl verschoben?” vom 1. Februar 2009. Hier wird Biesenbach wie folgt zitiert (zitiert! Und nicht widergegeben):

“Wir wollen keinen zusätzlichen Wahltermin weil das zusätzlich 42 Millionen Euro kosten würde. Außerdem wird es immer schwieriger, für mehrere Wahltermine im Jahr genügend Wahlhelfer zu finden.”

Interessant ist hier nicht nur, dass tatsächlich die 42 Millionen Euro genauso genannt worden sind, sondern das wörtlich davor: zusätzlich. Es geht also um zusätzliche Kosten, um Mehrkosten. Eindeutiger geht es wohl kaum.

Update 2

Auch DerWesten berichtete über die Aussage Biesenbachs, die eine alleinstehende Kommunalwahl würde den Steuerzahler 42 Millionen Euro kosten. Der Artikel stammt vom 15. Februar - bezieht sich aber wohl auf die Originalaussage vom 1. Februar aus der Welt (erschienen übrigens auch in der Printausgabe der Welt am Sonntag). Dazwischen liegen also zwei Wochen, in der Biesenbach seine Aussage weder zurückgezogen noch releativert hätte. Von einer falschen Zitierung kann also nicht ausgegangen werden.

Um die Frage zu klären, ob die 42 Millionen Euro auch während des Gerichtsprozesses von der Landesregierung verwendet worden sind, haben wir nochmals recherchiert und sind fündig geworden. Im Artikel “In NRW wackelt Termin für vorgezogene Kommunalwahl am 7. Juni” vom 4. Februar auf DerWesten steht:

Der Prozessbeauftragte der NRW-Landesregierung, Peter Huber, erinnerte auch an die 42 Millionen Euro Kosten für einen dritten Wahltermin in NRW 2009.

Der Prozessbevollmächtigte des Landtags, Professor Dr. Peter Huber hat also diese Summe ebenfalls in den Raum gestellt. Nun ist die Wahrscheinlichkeit, dass er dies gegen den Willen seines eigenen Auftraggebers, der Landesregierung, getan hat nahe Null. Auch die Westdeutsche Zeitung unmittelbar nach dem  Prozessende von 42 Millionen Euro Kosten - die Summe hatte sich also bereits etabliert.

Allerdings sind wir bei der Recherche auf einige widersprüchliche Aussagen gestossen. So steht auf diversen sozialdemokratischen Webseiten, dass CDU-Landtagspräsidentin van Dinther die 42 Millionen Euro ins Gespräch gebracht hätte, Huber allerdings Mehrkosten von 47 Millionen Euro angeführt hat. Auch DerWesten spricht in einem Artikel vom 13. Februar von 47 Millionen Euro Kosten.

Wir können damit vorerst festhalten:

  • Die CDU hat während des Prozesses damit argumentiert, eine alleinstehende Kommunalwahl würde 42 Millionen Euro zusätzlich kosten.
  • Während des Prozesses wurde ebenfalls eine Summe in dieser Größenordnung genannt, dies scheint gesichert. Mehrere Medien berichten dies und führten nach Prozessende - als noch niemand mit dem Wahnsinn von CDU und FDP gerechnet hat, die Wahl auf den 30. August zu legen - diese Summe in ihrer Berichterstattung.
  • Unklar ist allerdings, ob der Prozessbevollmächtigte Huber von 47 Millionen Euro gesprochen hat und die CDU-Landtagspräsidentin van Dinther von 42 Millionen, oder man die Summen fröhlich hin- und hergetauscht hat. Dies würde wohl nur eine Einsicht in die Protokolle genauer klären, wir bemühen uns hier weiterhin.
  • Die ersten Dementis von CDU und FDP, dass sowohl 42 als auch 47 Millionen Euro viel zu viel seien, sind erst nach der Festlegung von Wolf auf den 30. August zu finden. Bis zu diesem Tag, haben weder CDU und FDP jemals ihre eigenen Aussagen korrigiert oder bestritten - ganz im Gegenteil.
  • Das wir jetzt zum wiederholten Male hier recherchieren und Updaten mussten, um die Herkunft der 42 Millionen Euro zu klären, ist Ausdruck welch falsches Spiel CDU und FDP versuchen mit den Bürgerinnen und Bürgern, der Demokratie in NRW zu spielen. Sie haben selbst diese Summe in die Welt gesetzt, bis in sämtlichen Medien davon die Rede war und macht nun im Nachhinein der Opposition einen Vorwurf, sie würde “Fantasiezahlen” in die Welt setzen.

Dank den Kommentaren in diesem Artikel konnten wir nun sehr eindrucksvoll klären, wer die 42 Millionen Euro in die Welt gesetzt hat: Die Landesregierung selbst. In der Bewertung gibt es einen qualitativen Unterschied dazu,

  • ob FDP und CDU die 42 Millionen Euro wissentlich einfach verpulvern will und dies zugibt oder
  • CDU und FDP die 42 Millionen Euro einfach trotzdem verpulvern, die Bürgerinnen und Bürger dabei aber belügen, täuschen und an der Nase herumführen.

So kann und darf man mit den Menschen in einem Bundesland (und auch sonstwo) nicht umgehen!

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4 Kommentare bislang

  • André Bräkling

    Sehr geehrte Grüne NRW,

    ich verfolge die Debatte über den Wahltermin nun schon seit einiger Zeit, warte aber leider seit eben dieser Zeit auch auf eine sachliche Argumentation zu diesem Thema.

    Sie verwenden in Ihrer Kampagne sehr offensiv die Zahl “42 Millionen”. Zuerst nahm ich sie über eine Pressemitteilung der SPD wahr und fragte mich seitdem, woher diese Zahl stammen könnte. Auf Anfrage via Twitter antworteten Sie mir, dass es sich um eine Zahl aus der Verwaltung handeln würde. Hier führen Sie nun aber unter Berufung auf einen aktuellen Artikel der RP aus, dass diese Zahl ursprünglich aus CDU-Kreisen stammen würde. Ich habe mich nun bemüht, eine Quelle über diese Aussage zu finden, die nicht erst in der aktuellen Debatte verfasst wurde. Leider vergeblich.

    Also bin ich auf die Webseite des Landtags gegangen und habe mich dort durch die zugehörigen Dokumente gearbeitet (u.a. Gesetzentwurf Drucksache 14/6512 vom 8.4.08, Protokoll der 87. Sitzung des Landtags vom 16.4.08 und Protokoll der 52. Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform vom 28.5.08). Dort wird zwar von Kosteneinsparungen geredet, jedoch wird die konkrete Zahl 42 Mio. nicht genannt. Aber sollten nicht gerade diese offiziellen Dokumente kombiniert mit aktuellen Zahlen der Verwaltung die Grundlage für eine sachliche Diskussion zu diesem Thema bilden? Wenn die Zahl 42 tatsächlich irgendwann aus CDU-Kreisen gekommen ist, wird Sie dadurch richtiger, dass Sie die Zahl jetzt für Ihre Zwecke nutzen? Mich würde nicht wundern, wenn diese Zahl aus Ihren Reihen als fantastisch zurückgewiesen wurde, sofern sie im Vorfeld des Urteils als Argument genannt wurde (im Sinne von Mehrkosten).

    Aber weg von den Spekulationen zurück zu konkreten Zahlen. Laut Angaben des BdSt NRW unter Berufung auf den Stadtdirektor der Stadt Bonn entstehen der Stadt durch die Wahlen jeweils(!) Kosten in Höhe von rund 530.000 Euro. Durch den Begriff “jeweils” wird klargestellt: Spricht man von 530.000 Euro für die Kommunalwahl in Bonn, so spricht man über die GESAMTkosten, nicht über die Mehrkosten. Betreibe ich nun eine Milchmädchenrechnung und rechne diese Zahl relativ zur Einwohnerzahl des Landes hoch, so komme ich auf einen Gesamtbetrag von 30.144.522 Euro. Da das Thema recht komplex ist und somit eine solch einfache Hochrechnung sicherlich sehr ungenau ist, werte ich die Zahl “42 Millionen” gerne als realistische Angabe für die GESAMTkosten der Kommunalwahl, nicht aber für die MEHRkosten. Man beachte: Durch die Zusammenlegung der Wahlen wird nicht automatisch eine dieser Wahlen vollständig kostenfrei.

    Für die Stadt Aachen kam mir kürzlich die Zahl 250.000 Euro als realistische Einschätzung der Mehrkosten zu Ohren. Leider fehlt mir hier eine passende, nachvollziehbare Quellenangabe, jedoch reiche ich diese gerne nach, sofern ich sie finde. Betrachte ich die Gesamtkosten der Stadt Bonn, so denke ich aber, dass man diese Angabe durchaus als realistisch ansehen kann. Rechne ich auch hier hoch, so erhalte ich 17.442.980 Euro Mehrkosten. Möchte man mir auch hier die Milchmädchenrechnung vorhalten, so bitte ich, die Zahl in Relation zur “Bonn-Hochrechnung” zu betrachten. Eine Differenz von fast 25 Millionen Euro zu den angeblichen Mehrkosten lässt sich durch verschiedene Faktoren nur schwerlich begründen.

    Sollte sich die Zahl 42 nun doch als richtig in Bezug auf die Mehrkosten herausstellen, so sollte der Kern der Debatte sein, was Aachen (0,97 Euro Mehrkosten pro Einwohner) im Vergleich zum Landesschnitt (2,33 Euro Mehrkosten pro Einwohner) deutlich besser macht, denn so könnte langfristig gespart werden. Beachte ich übrigens den Bonner Schnitt (1,86 Euro Gesamtkosten) im Vergleich zum Landesschnitt, so fühle ich mich in meiner Vermutung bestärkt, dass es sich bei den 42 Millionen tatsächlich um die Gesamtkosten handelt. Die vom BdSt angegebenen 3,43 Euro sind, wenn ich den WDR-Artikel richtig verstehe, auch eine Angabe der Gesamt- und nicht der Mehrkosten. Sollte dies nicht der Fall sein, so haben wir definitiv ein ganz anderes Problem, denn landesweite 3,43 Euro Mehrkosten im Vergleich zu 1,86 Euro Gesamtkosten in Bonn würden ein ganz anderes Steuerloch auftun.

    Demnach kann ich eigentlich nur zu dem Urteil kommen, dass die Angabe von “42 Millionen” nichts anderes als reiner Populismus ist. Hinzu kommen noch ein paar andere Gründe, die ich an Ihrer Argumentation festmache:

    1. Sie unterstellen CDU/FDP, dass Sie Ihr “Geschwätz von gestern” vergessen hätten, sprich: Zunächst wollte man die Kommunalwahl mit der Europawahl zusammenlegen um Kosten zu sparen. Sie fragen nun, wieso dieses Argument nun nicht mehr zählen würde, also wieso nun ein eigener Wahltermin angestrebt wurde. Leider vergessen Sie in diesem Zusammenhang, dass bereits in der Begründung des Gesetzentwurfs (zur Erinnerung: Drucksache 14/6512) erläutert wurde, wieso ein gemeinsamer Termin mit der Bundestagswahl hinfällig sei. Somit ist auch Ihr Argument hinfällig.

    2. Sie unterstellen CDU/FDP, dass Sie dem Bürger “Dummheit” nachsagen wollen, da die Überlagerung von bundesweiten und kommunalen Themen als Gegenargument für eine Zusammenlegung von Bundestags- und Kommunalwahl dient. Einmal davon abgesehen, dass dies nichts mit “Dummheit der Bürger” zu tun hat, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie als Argument anführen, CDU/FDP wollten die Trennung von Bundestags- und Kommunalwahl nur aus wahltaktischen Gründen, da die FDP davon profitieren würde. Wenn es keinen Unterschied macht, kann Ihre Argumentation doch nicht richtig sein? Führen Sie daurch nicht selbst an, dass Sie einen Unterschied im Wahlverhalten der Wähler unterstellen? Wenn Sie dies nun an der Wahlbeteiligung festmachen möchten, habe ich zwei weitere Fragen: 1.: Woher wissen Sie, wie die “Mehrwähler” zum gemeinsamen Termin abstimmen würden? Und 2.: Wieso versuchen Sie dem politischen Gegner einen Strick daraus zu drehen, dass Sie es zu den Kommunalwahlen nicht schaffen Ihre eigenen potentiellen Wähler zu mobilisieren?

    Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Es ist mehr als richtig, wenn bei einer Mehrausgabe von Steuergeldern in Millionenhöhe (egal ob 42 oder 17) genau hinterfragt wird, ob diese Investition sinnvoll ist. Aber da Sie Ihre Zahlen nicht konkret belegen (Wo ist die offizielle Aufstellung, dass 42 Millionen Euro Mehrkosten entstehen?) und sich in Ihrer weiteren Argumentation in Widersprüche verwickeln (”CDU/FDP halten die Wähler für dumm, da Sie nicht zw. Kommunal- und Bundestagswahl unterscheiden können!” vs. “Durch eine Trennung der Wahlen profitiert nur die FDP!”) führen Sie Ihre eigene Kampagne ad absurdum - und dadurch wird sie wertlos, sofern man eine Steigerung Ihrer Umfragewerte nicht als Wert im Sinne dieser Diskussion anerkennt.

    Über Ihre Stellungnahme innerhalb dieser öffentlichen Diskussion in Ihrem Blog würde ich mich sehr freuen. Natürlich auch, wenn Sie meine Argumente entkräften oder mir neue Sichtweisen erschließen können.

    Mit freundlichen Grüßen,
    André Bräkling

  • Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen

    Vielen Dank für ihren ausführlichen Kommentar.

    Den Ursprung der 42 Millionen zurückzuverfolgen ist in der Tat nicht ganz einfach für uns gewesen. Ausgehend von einem Artikel auf DerWesten gestern Abend, konnten wir die Herkunft klären und haben den Artikel oben aktualisiert. Dort finden Sie auch die entsprechenden Belege, die CDU hat in der Form von Peter Biesenbach die 42 Millionen Euro als Mehrkosten eindeutig genannt.

    In der gestrigen Sondersitzung des Landtages hat nun auch nochmal Ralf Jäger von der SPD diesen Sachverhalt aufgegriffen und unterstellt der CDU hier (indirekt) Prozessbetrug. Der WDR berichtet auf seiner Internetseite darüber, wir haben dies in unserer aktuellen Umfrage im Blog (”Hat die CDU Prozessbetrug begangen?”) aufgegriffen, der Artikel ist auch dort verlinkt.
    Da dies eine Argumentation vor Gericht war, können Sie natürlich auch in den Landtagsprotokollen keine Informationen dazu finden. Prozessprotokolle liegen uns leider aktuell nicht vor, wir bemühen uns aber eventuell an diese zu kommen.

    Losgelöst von der Tatsache, dass die 42 Millionen von der Landesregierung (durch die CDU) verbreiten worden sind, kann diese Summe natürlich noch immer falsch sein. Da es natürlich alles erstmal Berechnungen sind, werden die tatsächlichen Kosten erst nach der Kommunalwahl vorliegen. Hier führen Sie jetzt einige Rechenbeispiele an, die uns auch alle bekannt sind. Wie Sie vielleicht im Eintrag vielleicht gelesen haben, gehen diverse andere Quellen aber im Gegenzug sogar von fast 50 Millionen Euro kosten aus. Für uns stellte sich, genau wie Ihnen, ganz akut die Frage welche Summe denn nun am ehesten die tatsächlichen Kosten beschreiben wird. Es geisterten direkt nach der Festlegung auf den 30. August mehrere Zahlen umher, da war von 42, 47 oder gar 50 Millionen Euro die Rede. Da aber nur die 42 Millionen von der CDU in die Welt gesetzt worden sind (und von den herumschwirrenden Zahlen die Kleinste war), haben wir uns auf diese Summe eingelassen - da sie ja “offiziell” veröffentlicht worden ist.

    Umso dreister ist es doch von CDU und FDP, nun im Nachhinein ihr eigenes Argument zu leugnen. Auch erst jetzt hat sie angefangen, die Kosten “kleinzurechnen” und hat gestern in der Sondersitzung von 14,8 Millionen Euro gesprochen. Das ist billige Manipulation der Öffentlichkeit. Gehen wir nun von dem realistischen Fall aus, dass die Landesregierung die Kosten vorher künstlich in die Höhe gerechnet hat (auf die von ihr in die Welt gesetzten 42 Millionen) und sie nun künstlich kleinrechnet (auf die erwähnten 14,8 Millionen), so liegt die Wahrheit vielleicht in der Mitte bei ca. 28 Millionen Euro. Das würde zwar die 42 Millionen etwas entkräften, wäre aber vor dem Hintergrund der Finanzkrise und dem Sachverhalt, dass NRW hier besonders betroffen ist (Stichworte: Opel, WestLB), immer noch zu viel. Was für CDU und FDP aber viel schlimmer ist: Die Glaubwürdigkeit ist komplett dahin. Wer kann einer Regierung noch trauen, die zuerst 42 Millionen Euro als ihre eigene Argumentation verkauft, dann ihre eigene Argumentation leugnet und durch die nächste Unwahrheit ersetzt? Man kann mit der Politik einer Partei, bzw. einer Regierung einverstanden sein oder nicht, dass ist die Grundlage einer funktionierenden Demokratie. Aber die Aufgabe einer Regierung ist es nicht, die Bürgerinnen und Bürger billig zu manipulieren, wie es ihr gerade in den Kram passt und zu lügen und zu betrügen, dass sich die Balken biegen.

    Wir versuchen mit dieser Website an dieser Stelle Aufklärung zu betreiben und versuchen die Unklarheiten zu beseitigen, um CDU und FDP eben nicht damit davonkommen zu lassen. Wir danken Ihnen, dass Sie dazu beitragen wollen.

  • André Bräkling

    Vielen Dank für Ihre Mühe einer ausführlichen Antwort.

    Immerhin kann die Zahl 42 jetzt mit einem Namen verknüpft werden - jedoch muss ich Ihnen an dieser Stelle vorhalten, dass Sie diese Recherche vor dem Start Ihrer Kampagne hätten betreiben können und müssen. Aber es wäre müßig jetzt darüber zu diskutieren, lieber möchte ich nochmal auf das Zitat selbst zurückkommen.

    Ich habe nun versucht, dieses Zitat in einen Zusammenhang zu bringen. Wurde es wirklich so während der Verhandlung gesagt? Das können nur die Protokolle klären. Aber der von Ihnen herangezogene Artikel ist mit dem 1.2. vor der mündlichen Verhandlung (4.2.) datiert, womit die Prozessbetrugsdebatte bis zur Verfügbarkeit der Protokolle unsinnig ist. Es geht anscheinend um ein Zitat aus einem anderen Zusammenhang. Diesen wollte ich nun herausfinden, konnte aber nichts genaueres entdecken. Aber: Neben verschiedenen SPD-Quellen und dem genannten Welt-Atikel, die das Zitat genauso wie von Ihnen oben angegeben verwenden, habe ich auch einen Kommentar im Westfalen-Blatt entdeckt, der augenscheinlich nicht pro CDU/FDP gerichtet ist, aber anders zitiert: »Wir wollen keinen zusätzlichen Wahltermin, weil das Millionen kosten würde. Außerdem wird es immer schwieriger, für mehrere Wahltermine im Jahr genügend Wahlhelfer zu finden.« (vgl. http://www.presseportal.de/print.htx?nr=1355454 )

    Damit bleiben meine Fragen zunächst offen. Kurios finde ich aber, dass Sie nun auf den Zug der Prozessbetrugsdebatte aufspringen, aber selbst an der Zahl 42 festhalten. Oder wird die Zahl dadurch “richtiger”, wenn Sie von Ihnen verwendet wird?

  • Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen

    Hallo Herr Bräkling,

    wie Sie sehen können, haben wir nun nochmals recherchiert und können festhalten, dass diese Summe auch vor Gericht benannt worden ist.

    Die strittigen Punkte, wer und wann von 42 oder 47 Millionen Euro gesprochen hat, bleiben eventuell bis zur Verfügbarkeit der Protokolle unklar.

    Wir haben an dieser Stelle wohl eindeutig offenbart, dass diese Summe bereits weit im Vorfeld und auch an mehreren Stellen, von CDU und FDP kolportiert worden sind. Da muss man unserer Ansicht nach, nicht so detailliert recherchiert haben, wie wir dies jetzt getan haben. Dies wurde erst durch das dreiste Verhalten von CDUFDP notwendig.

    Auf den Zug der Prozessbetrugsdebatte springen wir übrigens gar nicht auf, sondern fragen nur unsere Leserinnen und Leser nach ihrer Meinung. Für die Sache ist die Frage danach ohnehin unerheblich: Die Landesregierung hat zum wiederholten male einen Prozess verloren und hat definitiv an einer Stelle gelogen. Im Vorfeld/während des Prozesses und/oder jetzt.

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